Unsere Gemeinde betreibt 4 Kinderkrippen. Trotzdem übersteigt die Nachfrage regelmäßig das Angebot. Um eine möglichst bedarfsorientierte und faire Aufnahme von Kindern zu gewährleisten, benötigen wir von den Eltern bei der Anmeldung Nachweise und Bestätigungen (Meldebestätigungen, Nachweis der Berufstätigkeit). Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kinderkrippe.
mtl. € 170,00
mtl. € 220,00
€ 4,85
€ 4,85
€ 5,65
€ 5,65
Bereichsleitung Kinderbetreuung:
Patricia Leitner-Ruzicka
Tel.: 0316-28-21-11-19
Sachbearbeiter Kinderkrippe:
Christian Werhonnig
Tel.: 0316-28-21-11-38
Tel.: 0676 63 500 63
Kinder können ab einem Alter von 18 Monaten die Kinderkrippen der Gemeinde Seiersberg-Pirka besuchen. Eine wichtige Voraussetzung ist die aktive Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigten. Diese ist spätestens unmittelbar vor Beginn des Besuchs einer Kinderkrippe mittels einer vom Dienstgeber unterfertigten Bestätigung nachzuweisen. Eine weitere Voraussetzung ist die rechtzeitige Bewerbung für einen Krippenplatz. Krippenplätze werden ausschließlich über unsere Warteliste vergeben.
Eltern, die ihre Kinder für eine Kinderkrippe der Gemeinde Seiersberg-Pirka vormerken möchten, können sich im Gemeindeamt Seiersberg-Pirka mit dem hierfür vorgesehenen Bewerbungsformular für einen Platz bewerben. Bewerbungen können ab der Geburt des Kindes bis zum 31.01. jenes Jahres, in dem das Kind in einer Kinderkrippe beginnen soll, abgegeben werden.
WICHTIG:
Bitte geben Sie – wenn möglich – bereits mit der Bewerbung alle erforderlichen Bestätigungen und Nachweise ab:
Sollte das Beschäftigungsausmaß des Dienstverhältnisses während der gewünschten Inanspruchnahme des Kinderkrippenplatzes zum Zeitpunkt der Vormerkung nicht bekannt sein, so ist dieses ab Bekanntwerden ehest möglich nachzureichen. Andernfalls können für die Berufstätigkeit keine Punkte lt. Punktesystem vergeben werden.
Die Vergabe der Kinderkrippenplätze erfolgt aufgrund einer Reihung aller eingelangten Vormerkungen mittels eines vom Gemeinderat beschlossenen Punktesystems. Für die Vergabe der Kinderkrippenplätze wurden die Kriterien Hauptwohnsitz des Kindes und der Erziehungsberechtigten, Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten bzw. Höhe des Beschäftigungsausmaßes, soziale Umstände, Altersstruktur in den Betreuungseinrichtungen, ausgewogene Zusammensetzung der Gruppen nach Alter und Geschlecht festgelegt.
Die eingelangten Bewerbungen werden nach Ende der Bewerbungsfrist (31.01.) gemäß dem durch den Gemeinderat beschlossenen Punktesystem gereiht. Für die Punktevergabe maßgebend sind:
Die verfügbaren Plätze werden anhand der Reihung vergeben. Jene Eltern, die für ihr Kind einen Platz in einer Kinderkrippe zugeteilt bekommen, werden von uns telefonisch kontaktiert. So die Eltern telefonisch nochmals bestätigt haben, dass der Krippenplatz noch benötigt wird, erhalten alle betroffenen Eltern eine schriftliche Zusage. In dieser werden sie dann aufgefordert, alle dem Schreiben beiliegenden Formulare (Verbindliche Anmeldung, Dienstgeberbestätigung für beide Elternteile, Einverständniserklärung) bzw. alle unter Punkt 3 angeführten Nachweise termingerecht vorzulegen. Erfolgt dies nicht oder nicht termingerecht, wird der Krippenplatz an das nächstgereihte Kind der Warteliste vergeben.
Jene Eltern, deren Kinder aufgrund der Reihung kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, werden weiter in der Warteliste geführt. Hierüber werden die Eltern schriftlich verständigt. Werden während des laufenden Betreuungsjahres Plätze frei, werden die Eltern in der Reihenfolge der Warteliste kontaktiert.
Die Monatsbeiträge für den Besuch der Kinderkrippe werden 11 mal (September bis Juli) vorgeschrieben. Sie betragen ohne Berücksichtigung der sozial gestaffelten Förderung abhängig von der Anmeldeform:
Die Gemeinde bietet für Eltern, deren Kinder eine Kinderkrippe der Gemeinde Seiersberg-Pirka besuchen und die über einen aufrechten Hauptwohnsitz in der Gemeinde Seiersberg-Pirka verfügen, eine sozial gestaffelte Förderung zum Elternbeitrag an.
Wertanpassungen des Kinderkrippenbeitrages und der Förderung nach VPI sind möglich. Der hohe Standard und der damit einhergehende Betreuungsaufwand verursachen für die Gemeinde ein Vielfaches der Elternbeitragssummen an Kosten. Die Gemeinde Seiersberg-Pirka subventioniert also jeden einzelnen Kinderkrippenplatz bereits indirekt durch die Übernahme der Gesamtkosten der Betreuungseinrichtungen.
Das Mittagessen für unsere Betreuungseinrichtungen wird von der ortsansässigen Firma Avido Gastro-Handels GmbH geliefert. Avido bietet neben dem Standardmenü auch ein vegetarisches Menü, ein Spezialmenü für Kinder mit Intoleranzen/Allergien und ein religionsspezifisches Spezialmenü (ohne Schweinefleisch) an. Die Essenkosten werden je Portion gesondert wie folgt verrechnet:
Bei allen Betreuungsformen ist ein Mittagessen automatisch vorgesehen. Die Sozialstaffel findet auf die Essenskosten keine Anwendung. Die organisatorische Abwicklung des Mittagessens für Ihr Kind (Abbestellungen etc.) erfolgt in der jeweiligen Kinderkrippe.
Für Eltern, für deren Kind(er) in keiner der Kinderkrippen der Gemeinde Seiersberg-Pirka ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Kinder entweder in einer Kinderkrippe o.ä. außerhalb der Gemeinde Seiersberg-Pirka oder bei einer Tagesmutter betreuen zu lassen. Nähere Auskünfte zu Tagesmüttern erhalten Sie von der Regionalstelle der Tagesmütter in Kalsdorf (Tel.-Nr.: 03135 55484)
Die Gemeinde Seiersberg-Pirka fördert den Besuch von alternativen Kinderkrippeneinrichtungen sowie auch die Betreuung durch anerkannte Tagesmütter durch Kinder im Alter zwischen 18 Monaten und dem Erreichen des 3. Lebensjahres (in Ausnahmefällen bis zum Eintritt in einen Kindergarten), sofern in keiner der Kinderkrippen der Gemeinde ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Derzeit werden die Mehrkosten (Differenz) auf den jeweiligen Kinderkrippen-Beitrag in Seiersberg-Pirka, maximal jedoch € 240,00 pro Monat, als Fördersumme gewährt. Nähere Informationen erhalten Sie von der Finanzabteilung der Gemeinde Seiersberg-Pirka.
Sollte Ihr Kind an speziellen Erkrankungen, Allergien etc. leiden, die eine besondere Berücksichtigung und/oder Behandlung erfordern, geben Sie dies bitte in den hierfür vorgesehenen Feldern des Anmeldeformulars bekannt. Sollten nach der Anmeldung Erkrankungen, Allergien etc. auftreten, so ist das unverzüglich bei der Leitung der Einrichtung bekannt zu geben.
Durch schriftliche Bekanntgabe in der Kinderkrippe und im Gemeindeamt.
Leitung: Tanja Jeindl
Telefon: 0664 88 96 59 99
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 - 16:00 Uhr
Leitung: Birgit Daradin
Telefon: 0664 82 24 147
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 - 16:00 Uhr
Leitung: Mag. Sigrid Goriupp
Telefon: 0664 84 10 467
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 - 16:00 Uhr
Leitung: Barbara Pitzl
Telefon: 0664 889 09 588
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 - 15:30 Uhr
mtl. € 146,43
mtl. € 195,24
mtl. € 244,05
€ 5,00
€ 5,00
€ 5,80
€ 5,80
Bereichsleitung Kinderbetreuung:
Patricia Leitner-Ruzicka
Tel.: 0316-28-21-11-19
Sachbearbeiterin Kindergärten: Martina Kober
Tel.: 0316-28-21-11-33
Tel.: 0676 63 500 63
Kinder ab einem Alter von 3 Jahren dürfen in der Steiermark laut den momentan geltenden gesetzlichen Bestimmungen den Kindergarten besuchen. Kinder, die spätestens am 31.08.2023 ihr 3. Lebensjahr vollendet haben, können ab 11.09.2023 den Kindergarten besuchen.
Kinder, die zwischen 01.09.2023 und 28.02.2024 drei Jahre alt werden, können mit dem auf das Geburtsdatum folgenden Monatsersten, spätestens aber am 01.03.2024, in den Kindergarten einsteigen. Auch diese Kinder müssen schon jetzt für das Kindergartenjahr 2023/24 angemeldet werden, es ist lediglich am Anmeldeformular ein späterer Betreuungsbeginn im dafür vorgesehen Feld zu vermerken. Erreicht ein Kind das 3. Lebensjahr erst nach dem 28.02.2024, so ist ein Kindergartenbesuch erst mit Beginn des nächsten Betreuungsjahres 2024/2025 möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Vormerkungen für das Kindergartenjahr 2024/2025 noch nicht möglich sind bzw. verfrühte Anmeldungen nicht in Evidenz gehalten werden!
Für 5- jährige Kinder, die zwischen dem 2.9.2017 und dem 1.9.2018 geboren wurden, besteht eine gesetzliche Verpflichtung, im Kindergartenjahr 2023/2024 vor Eintritt der Schulpflicht mindestens halbtägig eine Kinderbetreuungseinrichtung zu besuchen. Der Besuch des Kindergartens bis zu 6 Stunden ist für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr kostenlos.
Für die Dauer der Anmeldephase stellen wir im Gemeindeamt, Kinderbetreuungsreferat (Stockwerk 2/Süd), alle notwendigen Formulare, Anmeldeunterlagen, Informationsmaterialen und Checklisten in mit Anschrift versehenen Kuverts zur Abholung zur Verfügung. Bitte füllen Sie die Unterlagen sorgfältig aus (Unterschriften aller Erziehungsberechtigten nicht vergessen!), geben Sie diese wieder in das Kuvert, legen Sie die notwendigen Bestätigungen bei und werfen Sie das verschlossene Kuvert bitte bis spätestens 10.02.2023 in den schwarzen Briefkasten vor dem Haupteingang des Gemeindeamtes ein oder übermitteln Sie uns dieses zeitgerecht per Post.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, ab dem 02.01.2023 alle Formulare auch auf unserer Website abzurufen und auszudrucken.
Um einen kleinen Einblick in die Kindergärten der Gemeinde Seiersberg-Pirka zu erhalten und somit die Auswahl der Wunscheinrichtungen zu erleichtern, stellen wir auf unserer Homepage Kurzfilme und Beschreibungen für jede Einrichtung zu Verfügung.
Bei verspäteter Anmeldung steht möglicherweise kein Kindergartenplatz mehr zur Verfügung, da die Vergabe aller vorhandenen Plätze bereits erfolgt ist. Daher wird dringend empfohlen, die Anmeldung für einen Kindergartenbesuch im Betreuungsjahr 2023/24 fristgerecht abzugeben.
In diesem Fall und wenn Ihr Kind spätestens am 28.02.2023 das dritte Lebensjahr vollendet, ist ebenfalls eine Anmeldung für den Kindergarten durchzuführen. Dazu werden Ihnen die Anmelde-Unterlagen für den Kindergarten in der Kinderkrippe ausgehändigt, Sie können diese nach dem Ausfüllen auch dort abgeben. Bitte denken Sie unbedingt daran, gegebenenfalls Ihren Antrag auf sozial gestaffelte Elternbeiträge neuerlich einzubringen!
Für einen Weiterbesuch im nächsten Betreuungsjahr werden Eltern jener Kinder, die bereits einen Kindergarten der Gemeinde besuchen, gebeten, eine Folgeanmeldung auszufüllen. Diese dient der Aktualisierung der Daten bzw. kann auch zur Bekanntgabe von Änderungswünschen genutzt werden. Diese Formulare erhalten Sie vom Kindergartenpersonal, bei dem Sie die ausgefüllten Unterlagen auch wieder abgeben müssen. Bitte denken Sie daran, eine aktuelle Dienstgeber-Bestätigung beider Eltern beizulegen, falls Sie einen Ganztagesplatz benötigen. Auch der Sozialstaffel-Antrag sollte bis spätestens 30.06.2022 mit den Einkommensdaten des Jahres 2021 jährlich neu von Ihnen gestellt werden!
Für eine möglichst gerechte Vergabe der Kindergartenplätze erfolgt die Zuteilung nach einem durchdachten Punktesystem. Dabei spielen u.a. das Ausmaß der Berufstätigkeit der Eltern, die Bestandsdauer des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde Seiersberg-Pirka und weitere Faktoren wie Geschwisterkinder etc. eine Rolle. Die schriftlichen Zu- und Absagen werden voraussichtlich Anfang April 2023 ausgesendet.
Unsere Kindergärten sind abhängig vom jeweiligen Standort von Montag bis Freitag von 06:30 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Die Kosten für einen Kindergartenplatz sind abhängig von der Verweildauer Ihres Kindes im Kindergarten (Halb-/Ganztag) bzw. vom Alter, denn fünfjährige Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr besuchen den Kindergarten bis zu 6 Std. täglich (Halbtag) kostenlos. In den Kindergärten der Gemeinde Seiersberg-Pirka kommt das Modell der sozial gestaffelten Elternbeiträge zur Anwendung. Das heißt: Die Gemeinde verrechnet grundsätzlich die jährlich neu vom Land Steiermark festgelegten und günstigen Elternbeiträge, dabei werden je nach Jahres-Familiennettoeinkommen entsprechende sozial gestaffelte Rabatte gewährt. Ohne die Berücksichtigung der sozial gestaffelten Förderung (und ohne das separat verrechnete Mittagessen, für das keine Förderung beantragt werden kann) werden von September bis Juni, also 10 x pro Betreuungsjahr, folgende Elternbeiträge vorgeschrieben: Halbtag (max. 6h/ Tag bis 13:00 Uhr) Monatsbeitrag € 150,54 Ganztag (max. 8h/Tag bis 16:00 Uhr) Monatsbeitrag € 200,72 Ganztag erweitert (max. 10h/Tag) Monatsbeitrag € 250,90 Detailliertere Informationen zum sozial gestaffelten Elternbeitrag, wie z. B. die Einkommensgrenzen, sind mit den Schlagworten „Sozialstaffel Land Steiermark“ im Internet abrufbar. Um den sozial gestaffelten Elternbeitrag in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bitte bis spätestens 30.06.2023 einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde stellen und die Nachweise über das gesamte Familien-Jahreseinkommen des Vorjahres vorlegen.
Das Mittagessen für alle unsere Betreuungseinrichtungen wird von der ortsansässigen Firma Avido Gastro-Handels GmbH geliefert. Avido ist ein von Sytria vitalis für seine ausgewogenen und abwechslungsreichen Mahlzeiten mit dem „Grünen Teller“ ausgezeichneter Betrieb, der auch Spezialmenüs für Kinder mit Intoleranzen oder Allergien sowie religionsspezifische und vegetarische Mahlzeiten anbietet. Die Essenkosten werden je Portion gesondert wie folgt verrechnet:
Bei der Betreuungsform „Halbtag“ ist die Konsumation eines Mittagessens ausnahmslos nicht möglich. Bei den Betreuungsformen „Ganztag“ und „Ganztag erweitert“ ist ein Mittagessen automatisch vorgesehen. Die organisatorische Abwicklung (z.B. Abbestellung bei Krankheit etc.) erfolgt direkt im Kindergarten.
Sollte Ihr Kind an speziellen Erkrankungen, Allergien etc. leiden, die eine besondere Berücksichtigung und/oder Behandlung erfordern, so müssen diese im Anmeldeformular bekannt gegeben werden. Während eines laufenden Kindergartenjahres auftretende Erkrankungen, Allergien etc. sind unverzüglich der Leitung des Kindergartens bekannt zu geben.
Die Krise rund um die COVID19-Pandemie hat aufgezeigt, dass eine zeitgemäße und den Datenschutzrichtlinien entsprechende Kommunikationsebene gerade auch für Kinderbetreuungseinrichtungen unverzichtbar ist. Deshalb wird in allen Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Seiersberg-Pirka die App „kidsfox“ verwendet, damit wir die Möglichkeit haben, den Eltern vor allem kurzfristigst dringende Informationen zukommen zu lassen oder Sie allgemein über Wichtiges auf dem Laufenden zu halten.
Falls Sie eine Anmeldung zurückziehen oder einen bereits zugesagten Kindergartenplatz absagen wollen, ersuchen wir Sie, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen (Brief, E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an das Gemeindeamt), damit wir den Platz anderweitig vergeben können.
Leitung: Mag. Sigrid Goriupp
Telefon: 0664 84 10 466
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 6:30 - 17:00 Uhr
Leitung: Sonja Wagner
Telefon: 0664 83 084 08
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 6:30 - 17:00 Uhr
Leitung: Barbara Sommer
Telefon: 0664 84 10 465
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 6:30 - 17:00 Uhr
Leitung: Barbara Pitzl
Telefon: 0664 84 10 308
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 6:30 - 17:00 Uhr
Leitung: Angelika Kainz BEd.
Telefon: 0664 84 10 307
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 07:00 - 17:00 Uhr
Leitung: Marlene Nachbagauer
Telefon: 0664 85 70 631
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 6:30 - 16:00 Uhr