Kinderkrippen in Seiersberg-Pirka

Unsere Gemeinde betreibt 4 Kinderkrippen. Trotzdem übersteigt die Nachfrage regelmäßig das Angebot. Um eine möglichst bedarfsorientierte und faire Aufnahme von Kindern zu gewährleisten, benötigen wir von den Eltern bei der Anmeldung Nachweise und Bestätigungen (Meldebestätigungen, Nachweis der Berufstätigkeit). Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kinderkrippe.

Preise (Betreuung):

  • Halbtag
    (max. 6h/ Tag bis 13:00 Uhr)

    mtl. € 170,00

  • Ganztag
    (max. 8h/Tag bis 16:00 Uhr)

    mtl. € 220,00

Preise (Essen):

  • Normalmenü
    pro Tag

    € 4,85

  • Vegetarisches Menü
    pro Tag

    € 4,85

  • Menü Intoleranzen/Allergien
    pro Tag

    € 5,65

  • Religionsspezifisches Menü
    (ohne Schweinefleisch) pro Tag

    € 5,65

Dokumente

Noch Fragen? Kein Problem, wir sind gerne für Sie da!

Bereichsleitung Kinderbetreuung:
Patricia Leitner-Ruzicka

Tel.: 0316-28-21-11-19

Sachbearbeiter Kinderkrippe:
Christian Werhonnig

Tel.: 0316-28-21-11-38

Politischer Referent:

Werner Koch

Kindergarten und Schulreferent der Gemeinde

Tel.: 0676 63 500 63

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fragen und Antworten rund um das Thema

Wann kann mein Kind eine Kinderkrippe in unserer Gemeinde besuchen?

Kinder können ab einem Alter von 18 Monaten die Kinderkrippen der Gemeinde Seiersberg-Pirka besuchen. Eine wichtige Voraussetzung ist die aktive Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigten. Diese ist spätestens unmittelbar vor Beginn des Besuchs einer Kinderkrippe mittels einer vom Dienstgeber unterfertigten Bestätigung nachzuweisen. Eine weitere Voraussetzung ist die rechtzeitige Bewerbung für einen Krippenplatz. Krippenplätze werden ausschließlich über unsere Warteliste vergeben.

Wie kann ich mein Kind für eine Kinderkrippe vormerken?

Eltern, die ihre Kinder für eine Kinderkrippe der Gemeinde Seiersberg-Pirka vormerken möchten, können sich im Gemeindeamt Seiersberg-Pirka mit dem hierfür vorgesehenen Bewerbungsformular für einen Platz bewerben. Bewerbungen können ab der Geburt des Kindes bis zum 31.01. jenes Jahres, in dem das Kind in einer Kinderkrippe beginnen soll, abgegeben werden.

WICHTIG:
Bitte geben Sie – wenn möglich – bereits mit der Bewerbung alle erforderlichen Bestätigungen und Nachweise ab:

  • Bei Berufstätigkeit aktuelle (nicht älter als 3 Monate), vom Dienstgeber unterfertigte Dienst- bzw. Arbeitsbestätigungen für alle Erziehungsberechtigten.
  • Im Falle eines Studiums oder einer Ausbildung den Nachweis über den Zeitraum und die tägliche Dauer (Inskriptionsbestätigung, Ausbildungsplan, Stundenplan, etc.).
  • Bei Karenz den Nachweis über das Ende der Karenzzeit und das Beschäftigungsausmaß der (neuen) Arbeitsstelle sowie die Zusagebestätigung des (zukünftigen) Arbeitgebers.

Sollte das Beschäftigungsausmaß des Dienstverhältnisses während der gewünschten Inanspruchnahme des Kinderkrippenplatzes zum Zeitpunkt der Vormerkung nicht bekannt sein, so ist dieses ab Bekanntwerden ehest möglich nachzureichen. Andernfalls können für die Berufstätigkeit keine Punkte lt. Punktesystem vergeben werden.

Wie erfolgt die Vergabe der freien Plätze in den Kinderkrippen?

Die Vergabe der Kinderkrippenplätze erfolgt aufgrund einer Reihung aller eingelangten Vormerkungen mittels eines vom Gemeinderat beschlossenen Punktesystems. Für die Vergabe der Kinderkrippenplätze wurden die Kriterien Hauptwohnsitz des Kindes und der Erziehungsberechtigten, Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten bzw. Höhe des Beschäftigungsausmaßes, soziale Umstände, Altersstruktur in den Betreuungseinrichtungen, ausgewogene Zusammensetzung der Gruppen nach Alter und Geschlecht festgelegt.
Die eingelangten Bewerbungen werden nach Ende der Bewerbungsfrist (31.01.) gemäß dem durch den Gemeinderat beschlossenen Punktesystem gereiht. Für die Punktevergabe maßgebend sind:

  1. Hauptwohnsitz des Kindes und der Erziehungsberechtigten in der Gemeinde.
  2. Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten und Höhe des Beschäftigungsausmaßes.
  3. Dauer des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde
  4. Alter des Kindes bei der Bewerbung um einen Krippenplatz.
  5. Soziale Umstände
    (Pflegefälle, alleinerziehend, schwere Erkrankungen in der Familie etc.)
  6. Altersstruktur in der Betreuungseinrichtung.
  7. Ausgewogenheit der Gruppe nach Alter und Geschlecht.

Die verfügbaren Plätze werden anhand der Reihung vergeben. Jene Eltern, die für ihr Kind einen Platz in einer Kinderkrippe zugeteilt bekommen, werden von uns telefonisch kontaktiert. So die Eltern telefonisch nochmals bestätigt haben, dass der Krippenplatz noch benötigt wird, erhalten alle betroffenen Eltern eine schriftliche Zusage. In dieser werden sie dann aufgefordert, alle dem Schreiben beiliegenden Formulare (Verbindliche Anmeldung, Dienstgeberbestätigung für beide Elternteile, Einverständniserklärung) bzw. alle unter Punkt 3 angeführten Nachweise termingerecht vorzulegen. Erfolgt dies nicht oder nicht termingerecht, wird der Krippenplatz an das nächstgereihte Kind der Warteliste vergeben.
Jene Eltern, deren Kinder aufgrund der Reihung kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, werden weiter in der Warteliste geführt. Hierüber werden die Eltern schriftlich verständigt. Werden während des laufenden Betreuungsjahres Plätze frei, werden die Eltern in der Reihenfolge der Warteliste kontaktiert.

Wie hoch ist der monatliche Beitrag für die Kinderkrippe?

Die Monatsbeiträge für den Besuch der Kinderkrippe werden 11 mal (September bis Juli) vorgeschrieben. Sie betragen ohne Berücksichtigung der sozial gestaffelten Förderung abhängig von der Anmeldeform:

  • Halbtag  (max. 6h/ Tag bis 13:00 Uhr)
    Monatsbeitrag    170,00 €
  • Ganztag (max. 8h/Tag bis 16:00 Uhr)        
    Monatsbeitrag     220,00 €

Die Gemeinde bietet für Eltern, deren Kinder eine Kinderkrippe der Gemeinde Seiersberg-Pirka besuchen und die über einen aufrechten Hauptwohnsitz in der Gemeinde Seiersberg-Pirka verfügen, eine sozial gestaffelte Förderung zum Elternbeitrag an.

  • 1. + 2. Stufe: bis 1.952,22 € mtl. Familieneinkommen netto
     50% Förderung

  • 3. + 4. Stufe: 1.952,23 € - 2.196,26 € mtl. Familieneinkommen netto 40% Förderung

  • 5. + 6. Stufe: 2.196,27 € -  2.440,30 € mtl. Familieneinkommen netto 30% Förderung

  • 7. + 8. Stufe: 2.440,31 € - 2.806,35 €
    mtl. Familieneinkommen netto 20% Föderung

  • 9. + 10. Stufe: 2.806,36 € - 3.294,41 €
    mtl. Familieneinkommen netto 10% Förderung

  • 11. Stufe u. höher ab 3.294,41 €
    keine Förderung

Wertanpassungen des Kinderkrippenbeitrages und der Förderung nach VPI sind möglich. Der hohe Standard und der damit einhergehende Betreuungsaufwand verursachen für die Gemeinde ein Vielfaches der Elternbeitragssummen an Kosten. Die Gemeinde Seiersberg-Pirka subventioniert also jeden einzelnen Kinderkrippenplatz bereits indirekt durch die Übernahme der Gesamtkosten der Betreuungseinrichtungen.

Wie wird das Mittagessen in der Kinderkrippe gehandhabt und was kostet es?

Das Mittagessen für unsere Betreuungseinrichtungen wird von der ortsansässigen Firma Avido Gastro-Handels GmbH geliefert. Avido bietet neben dem Standardmenü auch ein vegetarisches Menü, ein Spezialmenü für Kinder mit Intoleranzen/Allergien und ein religionsspezifisches Spezialmenü (ohne Schweinefleisch) an. Die Essenkosten werden je Portion gesondert wie folgt verrechnet:

  • Normal    € 4,85
  • Vegetarisch    € 4,85
  • Intoleranzen/Allergien    € 5,65
  • Religionsspezifisch (ohne Schweinefleisch) € 5,65

Bei allen Betreuungsformen ist ein Mittagessen automatisch vorgesehen. Die Sozialstaffel findet auf die Essenskosten keine Anwendung. Die organisatorische Abwicklung des Mittagessens für Ihr Kind (Abbestellungen etc.) erfolgt in der jeweiligen Kinderkrippe.

Was mache ich, wenn mein Kind keinen Platz in einer Kinderkrippe erhält?

Für Eltern, für deren Kind(er) in keiner der Kinderkrippen der Gemeinde Seiersberg-Pirka ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Kinder entweder in einer Kinderkrippe o.ä. außerhalb der Gemeinde Seiersberg-Pirka oder bei einer Tagesmutter betreuen zu lassen. Nähere Auskünfte zu Tagesmüttern erhalten Sie von der Regionalstelle der Tagesmütter in Kalsdorf (Tel.-Nr.: 03135 55484)

Die Gemeinde Seiersberg-Pirka fördert den Besuch von alternativen Kinderkrippeneinrichtungen sowie auch die Betreuung durch anerkannte Tagesmütter durch Kinder im Alter zwischen 18 Monaten und dem Erreichen des 3. Lebensjahres (in Ausnahmefällen bis zum Eintritt in einen Kindergarten), sofern in keiner der Kinderkrippen der Gemeinde ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Derzeit werden die Mehrkosten (Differenz) auf den jeweiligen Kinderkrippen-Beitrag in Seiersberg-Pirka, maximal jedoch € 240,00 pro Monat, als Fördersumme gewährt. Nähere Informationen erhalten Sie von der Finanzabteilung der Gemeinde Seiersberg-Pirka.

Wo kann ich Besonderheiten (Allergien etc.) bekannt geben?

Sollte Ihr Kind an speziellen Erkrankungen, Allergien etc. leiden, die eine besondere Berücksichtigung und/oder Behandlung erfordern, geben Sie dies bitte in den hierfür vorgesehenen Feldern des Anmeldeformulars bekannt. Sollten nach der Anmeldung Erkrankungen, Allergien etc. auftreten, so ist das unverzüglich bei der Leitung der Einrichtung bekannt zu geben.

Wie funktioniert die Abmeldung?

Durch schriftliche Bekanntgabe in der Kinderkrippe und im Gemeindeamt.

Standorte


Kinderkrippen

Kinderkrippe Pirka 1

Rauscherstraße 7a, 8054 Seiersberg-Pirka

Leitung: Tanja Jeindl
Telefon: 0664 88 96 59 99

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 - 16:00 Uhr

Kinderkrippe Sandgrubenweg

Sandgrubenweg 15, 8055 Seiersberg-Pirka

Leitung: Birgit Daradin
Telefon: 0664 82 24 147

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 - 16:00 Uhr

Kinderkrippe Seiersberg

Premstätterstraße 7, 8054 Seiersberg-Pirka

Leitung: Mag. Sigrid Goriupp
Telefon: 0664 84 10 467

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 - 16:00 Uhr

Kinderkrippe Pirka 2

Rauscherstraße 3, 8054 Seiersberg-Pirka

Leitung: Barbara Pitzl
Telefon: 0664 889 09 588

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 - 15:30 Uhr

Kindergärten in Seiersberg-Pirka

Preise 2022/2023 (Betreuung):

  • Halbtag
    (max. 6h/ Tag bis 13:00 Uhr)

    mtl. € 146,43

  • Ganztag
    (max. 8h/Tag bis 16:00 Uhr)

    mtl. € 195,24

  • Ganztag erweitert
    (max. 10h/Tag)

    mtl. € 244,05

Preise (Essen):

  • Normalmenü
    pro Tag

    € 5,00

  • Vegetarisches Menü
    pro Tag

    € 5,00

  • Intoleranzen/Allergien
    pro Tag

    € 5,80

  • Religionsspezifisches Menü
    (ohne Schweinefleisch) pro Tag

    € 5,80

Dokumente

Noch Fragen? Kein Problem, wir sind gerne für Sie da!

Bereichsleitung Kinderbetreuung:
Patricia Leitner-Ruzicka

Tel.: 0316-28-21-11-19

Sachbearbeiterin Kindergärten:      Martina Kober

Tel.: 0316-28-21-11-33

Politischer Referent:

Werner Koch

Kindergarten und Schulreferent der Gemeinde

Tel.: 0676 63 500 63

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fragen und Antworten rund um das Thema

Wie alt muss mein Kind sein, um einen Kindergarten besuchen zu dürfen?

Kinder ab einem Alter von 3 Jahren dürfen in der Steiermark laut den momentan geltenden gesetzlichen Bestimmungen den Kindergarten besuchen. Kinder, die spätestens am 31.08.2023 ihr 3. Lebensjahr vollendet haben, können ab 11.09.2023 den Kindergarten besuchen.

Kinder, die zwischen 01.09.2023 und 28.02.2024 drei Jahre alt werden, können mit dem auf das Geburtsdatum folgenden Monatsersten, spätestens aber am 01.03.2024, in den Kindergarten einsteigen. Auch diese Kinder müssen schon jetzt für das Kindergartenjahr 2023/24 angemeldet werden, es ist lediglich am Anmeldeformular ein späterer Betreuungsbeginn im dafür vorgesehen Feld zu vermerken.  Erreicht ein Kind das 3. Lebensjahr erst nach dem 28.02.2024, so ist ein Kindergartenbesuch erst mit Beginn des nächsten Betreuungsjahres 2024/2025 möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Vormerkungen für das Kindergartenjahr 2024/2025 noch nicht möglich sind bzw. verfrühte Anmeldungen nicht in Evidenz gehalten werden!

Verpflichtendes Kinderbetreuungsjahr - was bedeutet das?

Für 5- jährige Kinder, die zwischen dem 2.9.2017 und dem 1.9.2018 geboren wurden, besteht eine gesetzliche Verpflichtung, im Kindergartenjahr 2023/2024 vor Eintritt der Schulpflicht mindestens halbtägig eine Kinderbetreuungseinrichtung zu besuchen. Der Besuch des Kindergartens bis zu 6 Stunden ist für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr kostenlos.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Für die Dauer der Anmeldephase stellen wir im Gemeindeamt, Kinderbetreuungsreferat (Stockwerk 2/Süd), alle notwendigen Formulare, Anmeldeunterlagen, Informationsmaterialen und Checklisten in mit Anschrift versehenen Kuverts zur Abholung zur Verfügung. Bitte füllen Sie die Unterlagen sorgfältig aus (Unterschriften aller Erziehungsberechtigten nicht vergessen!), geben Sie diese wieder in das Kuvert, legen Sie die notwendigen Bestätigungen bei und werfen Sie das verschlossene Kuvert bitte bis spätestens 10.02.2023 in den schwarzen Briefkasten vor dem Haupteingang des Gemeindeamtes ein oder übermitteln Sie uns dieses zeitgerecht per Post.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, ab dem 02.01.2023 alle Formulare auch auf unserer Website abzurufen und auszudrucken.

 Um einen kleinen Einblick in die Kindergärten der Gemeinde Seiersberg-Pirka zu erhalten und somit die Auswahl der Wunscheinrichtungen zu erleichtern, stellen wir auf unserer Homepage Kurzfilme und Beschreibungen für jede Einrichtung zu Verfügung.

Bei verspäteter Anmeldung steht möglicherweise kein Kindergartenplatz mehr zur Verfügung, da die Vergabe aller vorhandenen Plätze bereits erfolgt ist. Daher wird dringend empfohlen, die Anmeldung für einen Kindergartenbesuch im Betreuungsjahr 2023/24 fristgerecht abzugeben.

Mein Kind besucht bereits eine Kinderkrippe in der Gemeinde – was muss ich tun?

In diesem Fall und wenn Ihr Kind spätestens am 28.02.2023 das dritte Lebensjahr vollendet, ist ebenfalls eine Anmeldung für den Kindergarten durchzuführen. Dazu werden Ihnen die Anmelde-Unterlagen für den Kindergarten in der Kinderkrippe ausgehändigt, Sie können diese nach dem Ausfüllen auch dort abgeben. Bitte denken Sie unbedingt daran, gegebenenfalls Ihren Antrag auf sozial gestaffelte Elternbeiträge  neuerlich einzubringen!

Folgeanmeldung für Kindergartenkinder, die bereits einen Kindergarten der Gemeinde besuchen:

Für einen Weiterbesuch im nächsten Betreuungsjahr werden Eltern jener Kinder, die bereits einen Kindergarten der Gemeinde besuchen, gebeten, eine Folgeanmeldung auszufüllen. Diese dient der Aktualisierung der Daten bzw. kann auch zur Bekanntgabe von Änderungswünschen genutzt werden. Diese Formulare erhalten Sie vom Kindergartenpersonal, bei dem Sie die ausgefüllten Unterlagen auch wieder abgeben müssen. Bitte denken Sie daran, eine aktuelle Dienstgeber-Bestätigung beider Eltern beizulegen, falls Sie einen Ganztagesplatz benötigen. Auch der Sozialstaffel-Antrag sollte bis spätestens 30.06.2022 mit den Einkommensdaten des Jahres 2021 jährlich neu von Ihnen gestellt werden!

Kann ich mir einen Kindergarten aussuchen?
Das Anmeldeformular sieht die Möglichkeit vor, einen bevorzugten Kindergartenstandort und einen weiteren als Alternative zu nennen. Wir bemühen uns, Ihren Wünschen möglichst nachzukommen, bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir die Zuteilung an einen Ihrer favorisierten Kindergartenstandorte dennoch nicht garantieren können. Die Auswahl einer bestimmten Gruppe ist nicht möglich.
Wie erfolgt die Zuteilung der Plätze und wann erhalte ich eine Zu- oder Absage?

Für eine möglichst gerechte Vergabe der Kindergartenplätze erfolgt die Zuteilung nach einem durchdachten Punktesystem. Dabei spielen u.a. das Ausmaß der Berufstätigkeit der Eltern, die Bestandsdauer des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde Seiersberg-Pirka und weitere Faktoren wie Geschwisterkinder etc. eine Rolle. Die schriftlichen Zu- und Absagen werden voraussichtlich Anfang April 2023 ausgesendet.

Betreuungszeiten, Kosten und Förderungen:

Unsere Kindergärten sind abhängig vom jeweiligen Standort von Montag bis Freitag von 06:30 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Die Kosten für einen Kindergartenplatz sind abhängig von der Verweildauer Ihres Kindes im Kindergarten (Halb-/Ganztag) bzw. vom Alter, denn fünfjährige Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr besuchen den Kindergarten bis zu 6 Std. täglich (Halbtag) kostenlos. In den Kindergärten der Gemeinde Seiersberg-Pirka kommt das Modell der sozial gestaffelten Elternbeiträge zur Anwendung. Das heißt: Die Gemeinde verrechnet grundsätzlich die jährlich neu vom Land Steiermark festgelegten und günstigen Elternbeiträge, dabei werden je nach Jahres-Familiennettoeinkommen entsprechende sozial gestaffelte Rabatte gewährt. Ohne die Berücksichtigung der sozial gestaffelten Förderung (und ohne das separat verrechnete Mittagessen, für das keine Förderung beantragt werden kann) werden von September bis Juni, also 10 x pro Betreuungsjahr, folgende Elternbeiträge vorgeschrieben: Halbtag (max. 6h/ Tag bis 13:00 Uhr) Monatsbeitrag € 150,54 Ganztag (max. 8h/Tag bis 16:00 Uhr) Monatsbeitrag € 200,72 Ganztag erweitert (max. 10h/Tag) Monatsbeitrag € 250,90 Detailliertere Informationen zum sozial gestaffelten Elternbeitrag, wie z. B. die Einkommensgrenzen, sind mit den Schlagworten „Sozialstaffel Land Steiermark“ im Internet abrufbar. Um den sozial gestaffelten Elternbeitrag in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bitte bis spätestens 30.06.2023 einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde stellen und die Nachweise über das gesamte Familien-Jahreseinkommen des Vorjahres vorlegen.

Wie wird das Mittagessen im Kindergarten gehandhabt und was kostet es?

Das Mittagessen für alle unsere Betreuungseinrichtungen wird von der ortsansässigen Firma Avido Gastro-Handels GmbH geliefert. Avido ist ein von Sytria vitalis für seine ausgewogenen und abwechslungsreichen Mahlzeiten mit dem „Grünen Teller“ ausgezeichneter Betrieb, der auch Spezialmenüs für Kinder mit Intoleranzen oder Allergien sowie religionsspezifische und vegetarische Mahlzeiten anbietet. Die Essenkosten werden je Portion gesondert wie folgt verrechnet:

  • Normalmenü € 5,00
  • Vegetarisches Menü € 5,00
  • Menü für Kinder mit Intoleranzen/Allergien € 5,80
  • Religionsspezifisches Menü (ohne Schweinefleisch) € 5,80

Bei der Betreuungsform „Halbtag“ ist die Konsumation eines Mittagessens ausnahmslos nicht möglich. Bei den Betreuungsformen „Ganztag“ und „Ganztag erweitert“ ist ein Mittagessen automatisch vorgesehen. Die organisatorische Abwicklung (z.B. Abbestellung bei Krankheit etc.) erfolgt direkt im Kindergarten.

Wie kann ich Besonderheiten meines Kindes (Allergien, Krankheiten, etc.) bekannt geben?

Sollte Ihr Kind an speziellen Erkrankungen, Allergien etc. leiden, die eine besondere Berücksichtigung und/oder Behandlung erfordern, so müssen diese im Anmeldeformular bekannt gegeben werden. Während eines laufenden Kindergartenjahres auftretende Erkrankungen, Allergien etc. sind unverzüglich der Leitung des Kindergartens bekannt zu geben.

„kidsfox“ als zusätzliche Kommunikationsebene zwischen Eltern und Kinderbetreuungseinrichtungen

Die Krise rund um die COVID19-Pandemie hat aufgezeigt, dass eine zeitgemäße und den Datenschutzrichtlinien entsprechende Kommunikationsebene gerade auch für Kinderbetreuungseinrichtungen unverzichtbar ist. Deshalb wird in allen Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Seiersberg-Pirka die App „kidsfox“ verwendet, damit wir die Möglichkeit haben, den Eltern vor allem kurzfristigst dringende Informationen zukommen zu lassen oder Sie allgemein über Wichtiges auf dem Laufenden zu halten.

Wie funktioniert die Abmeldung?

Falls Sie eine Anmeldung zurückziehen oder einen bereits zugesagten Kindergartenplatz absagen wollen, ersuchen wir Sie, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen (Brief, E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an das Gemeindeamt), damit wir den Platz anderweitig vergeben können.

Standorte


Kindergärten

Kindergarten Seiersberg

Premstätterstraße 7, 8054 Seiersberg-Pirka

Leitung: Mag. Sigrid Goriupp
Telefon: 0664 84 10 466

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 6:30 - 17:00 Uhr

Kindergarten Heidenreich

Heidenreichring 41, 8054 Seiersberg-Pirka

Leitung: Sonja Wagner
Telefon: 0664 83 084 08

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 6:30 - 17:00 Uhr

 

Kindergarten Neuseiersberg

Georgigasse 4, 8073 Seiersberg-Pirka

Leitung: Barbara Sommer
Telefon: 0664 84 10 465

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 6:30 - 17:00 Uhr

  

Kindergarten Pirka 2

Rauscherstraße 3, 8054 Seiersberg-Pirka

Leitung: Barbara Pitzl
Telefon: 0664 84 10 308

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 6:30 - 17:00 Uhr

 

Kindergarten Pirka 1

Dorfstraße 22, 8054 Seiersberg-Pirka

Leitung: Angelika Kainz BEd.
Telefon: 0664 84 10 307

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 07:00 - 17:00 Uhr

  

Kindergarten Sandgrubenweg

Sandgrubenweg 15, 8055 Seiersberg-Pirka

Leitung: Marlene Nachbagauer
Telefon: 0664 85 70 631

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 6:30 - 16:00 Uhr

 

Volksschule Seiersberg

Haushamerstraße 5 8054 Seiersberg-Pirka
  • Telefon: 0316 28 15 44
  • Direktion: 0316 28 15 44 80
  • GTS: 0316 28 15 44 84
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7:00 bis 18:00 Uhr
Schulbeginn: 8:00 Uhr

Volksschule Pirka

Schulgasse 20,
8054 Seiersberg-Pirka
  • Tel: 0316 28 65 11
  • Fax.: 0316 28 65 11 4
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7:00 bis 18:00 Uhr
Schulbeginn: 8:00 Uhr

De la Tour Schulen

Haushamer Straße 9,
8054 Seiersberg-Pirka
  • Tel. Sekundaria: 0664 8477555
  • Tel. Oberstufe: 0664 8477555
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Schulformen:
Sekundaria
Oberstufe

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