Tarife der Gemeinde
Vorgeschriebene Rechnungen und Lastschriftanzeigen
Zahlungsarten, Einziehungsverfahren
Erfolgte Mahnungen
Zahlungsschwierigkeiten
Ansuchen und Ratenzahlungen
Stundungen
Förderungen und Zuschüsse
Wasser-, Kanal und Müllvorschreibungen
Fragen zur Kommunalsteuer
Fragen zur Lustbarkeitsabgabe, Geldspielapparate
Kindergarten- /Kinderkrippenvorschreibung
Ganztagsschule-Vorschreibung
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Willkommen
in der Finanzverwaltung
Seiersberg-Pirka
Im ersten Obergeschoß "Süd" des neuen Gemeindeamtes ist die Finanzverwaltung von Seiersberg-Pirka. Grundsätzlich lässt sich der große Bereich „Finanzverwaltung“ in zwei Gruppen aufteilen. Zum einen in den Bereich Haushalt und zum anderen in den Bereich Steuern und Abgaben.
Gemeindehaushalt
Der Haushalt einer Gemeinde umfasst allen voran den Voranschlag. Darin werden die geplanten ordentlichen und außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben einer Gemeinde für das kommende Jahr geplant. Die Redewendung „Mit dem Geld haushalten zu können“ leitet sich vermutlich auch daraus ab, denn nur was im Voranschlag festgehalten, mit den voraussichtlichen Einnahmen gegenübergestellt und letztlich beschlossen wird, kann sich eine Gemeinde auch leisten. Zusätzlich werden alle Darlehen, Finanzierungen und Leasingverträge im Haushalt verwaltet. In der Haushaltsbuchhaltung werden alle Ein- und Auszahlungen abgewickelt sowie die Förderungen für die Ganztagsschule, Kinder und Jugendförderungen, Musikschul- und Einzelsportlerförderungen inkl. der Privatschulförderung abgewickelt.
Steuern & Abgaben
Der Bereich Steuern und Abgaben umfasst diverse Zahlungserleichterungen wie Stundungen oder Ratenzahlungen. Auch die Zinsverrechnung fällt in das Aufgabengebiet dieses Bereiches. Grundsteuerangelegenheiten und die Verwaltung der Müllverrechnung über das „Pöttingersystem“ in Siedlungen werden ebenfalls hier erledigt. Besonders wichtig für jede Gemeinde sind die Abgaben und Vorschreibungen. Wasser, Kanal, Müll, die Hundeabgabe u.s.w. werden hier in Rechnung gestellt. Auch das Mahnwesen, die Tourismusabgabe und die Kommunalsteuer, welche beide von Betrieben zu leisten sind, werden in der Finanzverwaltung abgewickelt.
Voranschlag & Rechnungsabschluss