Aufgaben des Bauamtes

Baubehörde
  • Einleitung und Durchführung aller baubehördlichen Angelegenheiten hinsichtlich der Bewilligungsverfahren, der Baudurchführung und der Baupolizeilichen Maßnahmen nach dem Steiermärkischen Baugesetz
  • Zuständig als Behörde für die baulichen Nebengesetze wie z.B. Feuerungsanlagengesetz, Hebeanlagengesetz, Kanalgesetz, Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz usw.
Raumordnung
  • Einleitung und Durchführung aller behördlichen Angelegenheiten hinsichtlich des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes
  • Erstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes, Bebauungspläne, Räumliche Leitbilder und allfällige Änderungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Raumplaner und dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung.
Straßen
  • Einleitung und Durchführung aller behördlichen Angelegenheiten hinsichtlich des Steiermärkischen Landes- Straßenverwaltungsgesetzes
  • Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde nach der Straßenverkehrsordnung
  • Verwaltung und Instandhaltung des öffentliches Gut und aller sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen
  • Planung und Abwicklung von Neu- und Umbauten im Bereich der Verkehrsflächen
Wasser, Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal
  • Einleitung und Durchführung aller behördlichen Angelegenheiten hinsichtlich des Anschlusses an die Ortswasserleitung, den Schmutzwasserkanal und gegebenenfalls an den Regenwasserkanal
  • Verwaltung und Instandhaltung
  • Planung und Abwicklung von Neu- und Umbauten in diesem Bereich
Projekte und Bauvorhaben
  • Abwicklung von gemeindeeigenen Projekten und Bauvorhaben
  • Zusammenarbeit und Abwicklung von Projekten und Bauvorhaben des Bundes, des Landes sowie diverser Leitungsträger und anderer öffentlicher Einrichtungen.
Katastrophen- und Zivilschutz
  • Technische Leitung im Katastrophenschutzstab
  • Durchführung von Veranstaltungen und Übungen
  • Laufende Evaluierung

Kostenlose Bauberatung

Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Bauberatung durch unseren Bausachverständigen und dem Bauamt.

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Eine Terminvereinbarung ist unter 0316-28 21 11 - DW 40, 42, 45, 47 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. jedenalls notwendig.

Informationen zu den Wassergebühren, Kanalgebühren und der Bauabgabe finden Sie hier.

Dokumente im Überblick

Aufzüge- & Hebeanlagen

Urnenverwahrung

Bauverhandlungen

Neubau, Um- oder Zubau

Grundsätzlich unterliegen alle Bauvorhaben in der Steiermark dem Stei­er­mär­ki­schen Bau­ge­setz. Auch vermeintlich kleine bauliche Maßnahmen wie Fassadenfärbelungen, Zubauten von Balkonen, Gerätehütten, Carports, Einfriedungen oder Überdachungen müssen der Gemeinde gemeldet werden.

Arten von Bauvorhaben

Durch Auswahl von einem der oben angeführten Buttons gelangen Sie zum jeweiligen Paragraphen des Stmk. Baugesetzes i.d.g.F.

Erforderliche Unterlagen:

Bewilligungspflichtige Vorlagen (§19 §20)

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ist ein befugter Planverfasser erforderlich.

Folgende Unterlagen benötigen Sie üblicherweise:

  • Ansuchen mit Unterschrift des Bauwerbers
  • amtliche Grundbuch-Abschrift (nicht älter als sechs Wochen)
  • Firmenbuchauszug, wenn Antragsteller eine juristische Person ist
  • Verzeichnis der Anrainer, die bis zu 30 Meter (6 Meter im vereinfachten Verfahren) von den Bauplatzgrenzen entfernt sind
  • Angaben über die Bauplatzeignung gemäß § 5 Stmk. Baugesetz
  • Projektunterlagen (zweifach):
    • Lageplan Maßstab 1:1000
    • Grundrisse Maßstab 1:100
    • Schnitte Maßstab 1:100
    • Ansichten Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung (zweifach)
  • Dichteberechnung in nachvollziehbarer Form
  • Energieausweis
  • Ansichten und Schnitte von geplanten Geländeveränderungen
  • Abwasserentsorgungsanlage (Grundriss, Schnitte und Lageplan)
  • Bruttogeschossflächenberechnung in überprüfbarer Form
  • Angabe des Bodenversiegelungsgrades in überprüfbarer Form
  • Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten, wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer oder Bauberechtigter ist
  • eventuell: brandschutztechnische Stellungnahme
Meldepflichtige Vorhaben (§ 21)

Meldepflichtige Vorhaben müssen Sie der Gemeinde vor ihrer Ausführung schriftlich mitteilen.

Bau- und Raumordnungsvorschriften dürfen durch das Vorhaben nicht verletzt werden.

Die Mitteilung muss enthalten:

  • die Grundstücksnummer
  • die Lage am Grundstück
  • eine kurze Beschreibung des Vorhabens

Weitere Hinweise

Plandarstellung und technische Beschreibung sind zu unterfertigen von

  • den Bauwerbern
  • den Grundstückseigentümern oder Bauberechtigten
  • den befugten Planverfassern (inkl. Firmenstempel) der Unterlagen
Bauverfahren

Grundstücke & Flächenwidmung

Jede Gemeinde muss mittels Verordnung einen Flächenwidmungsplan erstellen, um die Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet zu erfüllen.

Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Das gesamte Gemeindegebiet von Seiersberg-Pirka wird räumlich gegliedert und die Nutzungsart für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festgelegt. Auch die Ziele und Festlegungen der überörtlichen Raumordnung müssen im Flächenwidmungsplan ersichtlich sein.

Flächenwidmungsplan

Wasserwerk


Hochbehälter der Gemeinde

  • Brunnenanlage - Sandgrubenweg

  • Hochbehälte 1, Eckleitenweg

  • Hochbehälter 2, Hangweg

  • Hochbehälter 3, Margarethenweg

  • Hochbehälter 4, Wolfgangweg

  • Hochbehälter - Wasserverband Umland Graz, Übergabestation Pfeffergrabenweg

  • Übergabestation - Wasserverband Umland Graz, Pirka 1, Premstätter Straße

  • Übergabestation - Wasserverband Umland Graz, Pirka 2, Premstätter Straße

  • Übergabestation - Wasserverband Umland Graz, Feldkirchen 1


Ausgezeichnet


Die Versorgung mit Wasser hat sich zu einem der wichtigsten Ansprüche unserer Zeit entwickelt. Deshalb ist die Gemeinde besonders stolz darauf, seit über 50 Jahren die Wasserversorgung autark zu gewährleisten, 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche. 1969 wurde mit den Bauarbeiten zu einer flächendeckenden Trinkwasserversorgung begonnen, innerhalb weniger Jahre konnte ein großer Teil des Ortsgebietes versorgt werden. Die beiden damals selbstständigen Gemeinden Seiersberg und Pirka haben viel Geld in die Hand genommen, um Häuser und Betriebsobjekte mit Wasseranschlüssen auszustatten. Aber es hat sich rentiert, Seiersberg-Pirka kann nun stolz darauf sein, über 90 Prozent aller Haushalte mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser versorgen zu können. Trotz der hohen Ausgaben für die permanente Verfügbarkeit des Wasserangebotes ist es ge-

lungen den Wasserpreis auf akzeptablem Niveau zu halten. Vergleichbare Gemeinden stellen ihren Bürgern für das Wasser mehr in Rechnung. Von Graz ganz zu schweigen.
Von Seiten der Gemeinde wird sichergestellt, dass die Sicherheit der Wasserversorgung für die Zukunft gewährleistet bleibt, das ist unser Anspruch, den wir jeden Tag aufs Neue erfüllen.

Die Gemeinde lässt die Wassergüte (Wasserqualität) anhand von Wasserproben an unterschiedlichen Entnahmestellen regelmäßig überprüfen. Die Ergebnisse werden sowohl im Internet als auch im Amtsblatt veröffentlicht.

Wir sind für Sie da

Werner Fürst
Wassermeister
Heimo Ficzko
Wassermeister
Christian Hochegger
Wassermeister
Wasserwerk

Kanal & Schmutzwasser

Die Abwasserentsorgung wird durch den Abwasserverband Grazerfeld organisiert. Fragen zu den Gebühren beantworten wir Ihnen gerne im Bereich Finanzen. Für Technische Fragen steht Ihnen das Team des Abwasserverbandes zur Verfügung. Die Homepage des Abwasserverbandes erreichen Sie unter awvgrazerfeld.at

Abwasser & Kanal Hotline

NOTDIENST: +43 3182 3326   |   MOBIL: +43 (664) 8410 480

Kanal und Schmutzwasser

Straßen und Wege der Gemeinde

Sämtliche Gemeindestraßen werden vom Team des Wirtschaftshofes in Stand gehalten. Sowohl der Winterdienst als auch die Fahrbahnbeschaffenheit dieser Straßen ist Aufgabe der Gemeinde.

Politischer Referent:

Gerald Pratscher

Straßenreferent, Vorstandsmitglied

Tel.: 0664 39 38 077

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Straßen

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