Wir sind in folgenden Belangen
gerne für Sie da!
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Kataster und Grundbuch
- Straßen und Adressen
Politischer Referent:
Mag. Thomas Hofer
Willkommen im Bauamt
Bauen in Seiersberg-Pirka
Aufgaben des Bauamtes
- Einleitung und Durchführung aller baubehördlichen Angelegenheiten hinsichtlich der Bewilligungsverfahren, der Baudurchführung und der Baupolizeilichen Maßnahmen nach dem Steiermärkischen Baugesetz
- Zuständig als Behörde für die baulichen Nebengesetze wie z.B. Feuerungsanlagengesetz, Hebeanlagengesetz, Kanalgesetz, Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz usw.
- Einleitung und Durchführung aller behördlichen Angelegenheiten hinsichtlich des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes
- Erstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes, Bebauungspläne, Räumliche Leitbilder und allfällige Änderungsverfahren in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Raumplaner und dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung.
- Einleitung und Durchführung aller behördlichen Angelegenheiten hinsichtlich des Steiermärkischen Landes- Straßenverwaltungsgesetzes
- Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde nach der Straßenverkehrsordnung
- Verwaltung und Instandhaltung des öffentliches Gut und aller sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen
- Planung und Abwicklung von Neu- und Umbauten im Bereich der Verkehrsflächen
- Einleitung und Durchführung aller behördlichen Angelegenheiten hinsichtlich des Anschlusses an die Ortswasserleitung, den Schmutzwasserkanal und gegebenenfalls an den Regenwasserkanal
- Verwaltung und Instandhaltung
- Planung und Abwicklung von Neu- und Umbauten in diesem Bereich
- Abwicklung von gemeindeeigenen Projekten und Bauvorhaben
- Zusammenarbeit und Abwicklung von Projekten und Bauvorhaben des Bundes, des Landes sowie diverser Leitungsträger und anderer öffentlicher Einrichtungen.
- Technische Leitung im Katastrophenschutzstab
- Durchführung von Veranstaltungen und Übungen
- Laufende Evaluierung
Kostenlose Bauberatung
Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Bauberatung durch unseren Bausachverständigen und dem Bauamt.
Keine Veranstaltungen gefundenEine Terminvereinbarung ist unter 0316-28 21 11 - DW 40, 42, 45, 47 oder per E-Mail an
Informationen zu den Wassergebühren, Kanalgebühren und der Bauabgabe finden Sie hier.
Dokumente im Überblick
Abbruchverfahren
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Dokument Abbruchmeldung Beliebt
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pdf Abbruchansuchen § 20 Beliebt
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Aufzüge- & Hebeanlagen
Bauverfahren
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pdf Bauansuchen § 19 Beliebt
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pdf Meldepflichtiges Vorhaben § 21 Beliebt
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pdf Merkblatt Flughafen Graz Beliebt
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pdf Rohbaubescheinigung Beliebt
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pdf Baubeginnsmeldung Beliebt
Bauverfahren im vereinfachten Verfahren
Fertigstellungen
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pdf Fertigstellung § 38 Beliebt
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pdf Bauführerbescheinigung Beliebt
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pdf Nachweis tragbare Feuerlöscher Beliebt
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pdf Nachweis Rauchwarnmelder Beliebt
Heizungen & Klimaanlagen
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pdf Inverkehrbringen Beliebt
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pdf Bauansuchen Feuerungsanlagen § 20 Beliebt
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pdf Bauansuchen Luftwärmepumpe § 20 Beliebt
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pdf Bauansuchen Luftwärmepumpe § 19 Beliebt
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pdf Bauansuchen Klimaanlage § 20 Beliebt
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pdf Bauansuchen Klimaanlage § 19 Beliebt
Rechtmäßige Bestände
Straßen
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Dokument Ansuchen um Aufgrabung Beliebt
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Dokument Ansuchen um Straßenfest Beliebt
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Dokument Ansuchen um Straßensperre Beliebt
Urnenverwahrung
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pdf Ansuchen um Urnenverwahrung Beliebt
Wasser & Kanal
Bauverhandlungen
Neubau, Um- oder Zubau
Grundsätzlich unterliegen alle Bauvorhaben in der Steiermark dem Steiermärkischen Baugesetz. Auch vermeintlich kleine bauliche Maßnahmen wie Fassadenfärbelungen, Zubauten von Balkonen, Gerätehütten, Carports, Einfriedungen oder Überdachungen müssen der Gemeinde gemeldet werden.
Arten von Bauvorhaben
Durch Auswahl von einem der oben angeführten Buttons gelangen Sie zum jeweiligen Paragraphen des Stmk. Baugesetzes i.d.g.F.
Erforderliche Unterlagen:
Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ist ein befugter Planverfasser erforderlich.
Folgende Unterlagen benötigen Sie üblicherweise:
- Ansuchen mit Unterschrift des Bauwerbers
- amtliche Grundbuch-Abschrift (nicht älter als sechs Wochen)
- Firmenbuchauszug, wenn Antragsteller eine juristische Person ist
- Verzeichnis der Anrainer, die bis zu 30 Meter (6 Meter im vereinfachten Verfahren) von den Bauplatzgrenzen entfernt sind
- Angaben über die Bauplatzeignung gemäß § 5 Stmk. Baugesetz
- Projektunterlagen (zweifach):
- Lageplan Maßstab 1:1000
- Grundrisse Maßstab 1:100
- Schnitte Maßstab 1:100
- Ansichten Maßstab 1:100
- Baubeschreibung (zweifach)
- Dichteberechnung in nachvollziehbarer Form
- Energieausweis
- Ansichten und Schnitte von geplanten Geländeveränderungen
- Abwasserentsorgungsanlage (Grundriss, Schnitte und Lageplan)
- Bruttogeschossflächenberechnung in überprüfbarer Form
- Angabe des Bodenversiegelungsgrades in überprüfbarer Form
- Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten, wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer oder Bauberechtigter ist
- eventuell: brandschutztechnische Stellungnahme
Meldepflichtige Vorhaben müssen Sie der Gemeinde vor ihrer Ausführung schriftlich mitteilen.
Bau- und Raumordnungsvorschriften dürfen durch das Vorhaben nicht verletzt werden.
Die Mitteilung muss enthalten:
- die Grundstücksnummer
- die Lage am Grundstück
- eine kurze Beschreibung des Vorhabens
Weitere Hinweise
Plandarstellung und technische Beschreibung sind zu unterfertigen von
- den Bauwerbern
- den Grundstückseigentümern oder Bauberechtigten
- den befugten Planverfassern (inkl. Firmenstempel) der Unterlagen
Grundstücke & Flächenwidmung
Jede Gemeinde muss mittels Verordnung einen Flächenwidmungsplan erstellen, um die Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet zu erfüllen.
Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Das gesamte Gemeindegebiet von Seiersberg-Pirka wird räumlich gegliedert und die Nutzungsart für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festgelegt. Auch die Ziele und Festlegungen der überörtlichen Raumordnung müssen im Flächenwidmungsplan ersichtlich sein.
Wasserwerk
Hochbehälter der Gemeinde
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Brunnenanlage - Sandgrubenweg
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Hochbehälte 1, Eckleitenweg
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Hochbehälter 2, Hangweg
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Hochbehälter 3, Margarethenweg
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Hochbehälter 4, Wolfgangweg
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Hochbehälter - Wasserverband Umland Graz, Übergabestation Pfeffergrabenweg
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Übergabestation - Wasserverband Umland Graz, Pirka 1, Premstätter Straße
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Übergabestation - Wasserverband Umland Graz, Pirka 2, Premstätter Straße
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Übergabestation - Wasserverband Umland Graz, Feldkirchen 1
Ausgezeichnet
Die Versorgung mit Wasser hat sich zu einem der wichtigsten Ansprüche unserer Zeit entwickelt. Deshalb ist die Gemeinde besonders stolz darauf, seit über 50 Jahren die Wasserversorgung autark zu gewährleisten, 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche. 1969 wurde mit den Bauarbeiten zu einer flächendeckenden Trinkwasserversorgung begonnen, innerhalb weniger Jahre konnte ein großer Teil des Ortsgebietes versorgt werden. Die beiden damals selbstständigen Gemeinden Seiersberg und Pirka haben viel Geld in die Hand genommen, um Häuser und Betriebsobjekte mit Wasseranschlüssen auszustatten. Aber es hat sich rentiert, Seiersberg-Pirka kann nun stolz darauf sein, über 90 Prozent aller Haushalte mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser versorgen zu können. Trotz der hohen Ausgaben für die permanente Verfügbarkeit des Wasserangebotes ist es ge-
lungen den Wasserpreis auf akzeptablem Niveau zu halten. Vergleichbare Gemeinden stellen ihren Bürgern für das Wasser mehr in Rechnung. Von Graz ganz zu schweigen.
Von Seiten der Gemeinde wird sichergestellt, dass die Sicherheit der Wasserversorgung für die Zukunft gewährleistet bleibt, das ist unser Anspruch, den wir jeden Tag aufs Neue erfüllen.
Wie im Gemeindekurier Nr. 95 von 07/08-2025 beschrieben, können Besitzer von Hausbrunnen diesen in der Gemeinde registrieren lassen, um z.B. bei Tiefenbohrungen in unmittelbarer Nähe als Anrainer verständigt zu werden. Dazu einfach ein Mail mit Ihrer Adresse und Telefonnummer an
Formulare Wasser
Aktuelle Wasserbefunde
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pdf Wasserbefund März 2025 Beliebt
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pdf Wasserbefund September 2024 Beliebt
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pdf Wasserbefund Februar 2024 Beliebt
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pdf Wasserbefund März 2023 Beliebt
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pdf Wasserüberprüfung Sept 2022 Beliebt
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pdf Untersuchungsbefunde März 2022 Beliebt
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pdf Wasserbefund Dezember 2021 Beliebt
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pdf Wasserbefund Juni 2021 Beliebt
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pdf Wasserbefund März 2021 Beliebt
Die Gemeinde lässt die Wassergüte (Wasserqualität) anhand von Wasserproben an unterschiedlichen Entnahmestellen regelmäßig überprüfen. Die Ergebnisse werden sowohl im Internet als auch im Amtsblatt veröffentlicht.
Wir sind für Sie da
Werner Fürst
Heimo Ficzko
Christian Hochegger
Kanal & Schmutzwasser
Die Abwasserentsorgung wird durch den Abwasserverband Grazerfeld organisiert. Fragen zu den Gebühren beantworten wir Ihnen gerne im Bereich Finanzen. Für Technische Fragen steht Ihnen das Team des Abwasserverbandes zur Verfügung. Die Homepage des Abwasserverbandes erreichen Sie unter awvgrazerfeld.at
Abwasser & Kanal Hotline
NOTDIENST: +43 3182 3326 | MOBIL: +43 (664) 8410 480
Straßen und Wege der Gemeinde
Sämtliche Gemeindestraßen werden vom Team des Wirtschaftshofes in Stand gehalten. Sowohl der Winterdienst als auch die Fahrbahnbeschaffenheit dieser Straßen ist Aufgabe der Gemeinde.
Politischer Referent:
Gerald Pratscher
Tel.: 0664 39 38 077
Fragen zu Umweltförderungen?
Wir sind gerne für Sie da!
Förderungen der Gemeinde
Förderungen Bauen-, Wohnen-, Sanieren
Förderungen Ökologie und Nachhaltigkeit
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pdf Energetische Sanierung Beliebt
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pdf Elektromobilität Beliebt
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pdf Wärmepumpe Beliebt
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pdf Solarthermie Beliebt
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pdf Brauchwasseranlagen Beliebt
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pdf Haltung von Bienenvölkern Beliebt
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Förderungen Soziales, Bildung, Jugend
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pdf Förderung Privatschule 2024 2025 Beliebt
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pdf Förderung Musikschule 2024 2025 Beliebt
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pdf Förderung Studierende Beliebt
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pdf Förderung Einzelsportler Beliebt
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pdf Förderung Öffi Tickets Beliebt