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Achtung: Beim gelben Sack zählt die Farbe

Mit Jahresbeginn hat sich die Sammlung von Verpackungsmaterialien im ganzen Land verändert – und bringt mehr Klarheit, aber auch neue Anforderungen für alle Haushalte in der Gemeinde. Besonders wichtig dabei: Es dürfen ausschließlich durchsichtige Gelbe Säcke für die Abholung verwendet werden. Nur diese werden von der Entsorgungsfirma erfasst und mitgenommen.

Was darf in den Gelben Sack – und was nicht?
In den Gelben Sack gehören alle Verpackungen aus Kunststoff und Metall, darunter PET-Flaschen ohne Pfand, Getränkedosen ohne Pfand, Becher, Flaschen und Tassen aus PS/PP, aber auch „weiche Folien“ und sogenannte „sonstige Kunststoffverpackungen“. Wichtig: Die Verpackungen sollen so gut wie möglich voneinander getrennt werden – etwa durch das Abziehen von Deckeln oder das Zusammenfalten sperriger Behälter.

Bezugsstellen für die Gelben Säcke
Wer zusätzliche Gelbe Säcke benötigt, erhält diese im Bürgerservice der Gemeinde sowie am Altstoffsammelzentrum.
Die Ausgabestellen halten ausschließlich die richtigen durchsichtigen Gelben Säcke bereit. Andere Sacktypen – etwa undurchsichtige Varianten oder alte Restbestände – werden bei der Sammlung nicht mehr berücksichtigt.

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