Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Gemeindeamt

Hauptplatz 1,
8054 Seiersberg-Pirka
Öffnungszeiten
Montag
07:00 - 15:00
Dienstag
07:00 - 18:00
Mittwoch
07:00 - 15:00
Donnerstag
07:00 - 15:00
Freitag
07:00 - 11:00

Altstoffsammelzentrum

Feldkirchner Straße 96,
8054 Seiersberg-Pirka
Öffnungszeiten
Montag
geschl.
Dienstag
07:15 - 18:00
Mittwoch
11:30 - 14:30
Donnerstag
07:15 - 12:00
Freitag
geschl.
jeden ersten Sa. im Monat von 7:15 - 12:00 Uhr

Vollsperre des Pirka-Mühlwegs im Bereich der Autobahnbrücke

Aufgrund umfangreicher Sanierungsarbeiten der ASFINAG an der Autobahnbrücke über die A9 Pyhrn Autobahn ist eine vollständige Sperre des Pirka Mühlwegs im Bereich der Autobahnbrücke erforderlich. Die Sperre dauert laut Verordnung von Montag, 31. August, bis Montag, 7. Dezember 2026.

Sperre in beiden Fahrtrichtungen

Während der Arbeiten gilt im betroffenen Abschnitt ein Fahrverbot in beiden Fahrtrichtungen. Der Anrainerverkehr ist davon ausgenommen, wobei die Zufahrt nur bis zum jeweiligen Sperrbereich (der Brücke selbst) möglich ist. Die Überquerung der Autobahnbrücke ist während der gesamten Dauer der Arbeiten nicht möglich.

Die Umleitungsmaßnahmen wurden anlässlich der vollständigen Straßensperre für die Durchführung der Brückensanierungsarbeiten im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie zum Schutz der an den Arbeiten beteiligten Personen verordnet.

Ausgeschilderte Umleitung

Für den Durchzugsverkehr wird eine großräumige Umleitung eingerichtet. Diese führt – je nach Fahrtrichtung in umgekehrter Reihenfolge – über folgende Straßen:

  • Mühlweg
  • Premstätter Straße
  • Kärntner Straße
  • Feldkirchner Straße
  • Maria-Pfeifer-Straße
  • Werschweg
  • Rudolf-Kratochwill-Straße

Die genaue Streckenführung ist vor Ort durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bitte folgen Sie der ausgeschilderten Umleitung und berücksichtigen Sie mögliche Verzögerungen bei Ihrer Fahrt.

Zeitraum und rechtliche Grundlage

Die Bewilligungsdauer ist in der Verordnung mit der 36. bis zur 50. Kalenderwoche beziehungsweise konkret mit 31. August bis 7. Dezember 2026 festgelegt. Die Verordnung wurde am 24. August 2026 auf Grundlage des Antrages vom 20. August 2026 gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 erlassen.

Mit der Anbringung und Erhaltung der erforderlichen Verkehrszeichen wird die ASFINAG im Einvernehmen mit dem Straßenerhalter sowie der Polizei betraut. Die Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit der Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Die Brückensanierung erfolgt im Rahmen des ASFINAG-Projekts an der A9 Pyhrn Autobahn im Abschnitt Webling–Schwarzlsee. Als ausführendes Bauunternehmen ist die Bauunternehmung Granit angeführt.

Schon etwas älter aber trotzdem lesenswert: